Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2007, Seite 72

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2007

Dr. Wolfgang Höfle

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2007

BGBl. II Nr. 508/2006 vom .

Wenn ein Arbeitgeber nicht die vorgesehene Anzahl von behinderten Arbeitnehmern beschäftigt, muss er die sog. Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 BEinstG) bezahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt 2007 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 209 Euro.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...