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SV-Werte ab 1. 1. 2007
• SV-Werte ab
BGBl. I Nr. 532/2006 vom .
In diesem Bundesgesetzblatt finden man einerseits die erhöhten Werte von geläufigen Größen (z. B. monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 341,16 Euro; tägliche Geringfügigkeitsgrenze: 26,20 Euro), aber auch von weniger bekannten Größen (z. B. Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte ohne Entgeltanspruch: 21,42 Euro pro Tag; Höhe des monatlichen Krankengeldes für geringfügig Beschäftigte, die sich gemäß § 19a ASVG selbst versichert haben: 122,54 Euro; Höhe des Wochengeldes für denselben Personenkreis sowie für freie Dienstnehmer: 7,42 Euro pro Tag).