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ASoK 2, Februar 2007, Seite 45

Neuer Höchststand bei geringfügiger Beschäftigung

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist Ende 2006 auf 241.564 Personen angestiegen. Wie aus den Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hervorgeht, waren im Dezember 167.544 Frauen und 72.251 Männer geringfügig beschäftigt. Damit hat sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten seit 1998 um 48 % erhöht. 1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt seit Anfang des neuen Jahres 341,16 Euro pro Monat.

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