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Rückerstattung von UV-Beiträgen
• Rückerstattung von UV-Beiträgen (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. a, § 74 Abs. 1 ASVG)
, SV aktuell 3/2006, 13.
Seit 2005 schreibt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Unfallversicherungsbeiträge monatlich vor. Versicherte, die in den Jahren 2002 bis 2004 nicht während des ganzen Jahres unfallversichert waren, können die anteilige Rückzahlung der Unfallversicherungsbeiträge beantragen. Dies wird der Fall sein, wenn die Pflichtversicherung unterjährig begonnen bzw. geendet hat, und ist auch bei Saisonbetrieben (ruhendes Gewerbe) denkbar. Der Rückforderungsantrag ist mittels eines formlosen Schreibens zu stellen.