Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Statut für europäische grenzüberschreitende Vereine und gemeinnützige Organisationen
Helm/Bischoff (Kluwer Taxblog ) führen aus, dass die EuGH-Rechtsprechung in den Rs Stauffer (C-386/04), Persche (C-318/07) und Missionswerk (C-25/10) zwar zu einigen Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen in Bezug auf die steuerliche Behandlung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten geführt habe, aber dennoch zahlreiche Probleme und Ineffizienzen fortbestehen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar mehrere Vorschläge zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen. Keiner davon wurde aber verwirklicht, da Art 352 AEUV mit seinem Einstimmigkeitserfordernis ein zu schwer zu überwindendes Hindernis darstellte. Das Europäische Parlament hat nunmehr aber eine Entschließung verabschiedet, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, eine Verordnung über das Statut des Europäischen Vereins und eine Richtlinie über gemeinsame Mindeststandards für gemeinnützige Organisationen in der Union vorzulegen.