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ASoK 11, November 1999, Seite 364

OGH: KV Industrieangestellte / Jubiläumszahlungen

1. Eine Normenkonkurrenz zwischen Regelungen über Jubiläumszahlungen auf Grund der Betriebsvereinbarung bzw. des Kollektivvertrags scheidet im Geltungsbereich des Rahmenkollektivvertrages der Angestellten der Industrie vom i. d. F. aus, weil gemäß § 19 c Abs. 2 des Kollektivvertrages bei Bestehen betrieblicher Regelungen über Jubiläumszahlungen diese anstatt der Regelung des § 19 c Abs. 1 bis 1 c nur dann gelten, soweit sie insgesamt zumindest günstiger sind.

2. Der Kollektivvertrag beinhaltet keine Anrechnungsbestimmung für eine bereits auf Grund der Betriebsvereinbarung erhaltene Jubiläumsgeldzahlung; die in den Übergangsbestimmungen nach den Abs. 1, 1 a, 1 b und Abs. 2 des § 19 c des Kollektivvertrages enthaltene Anrechnungsregelung hat keine allgemeine Geltung. – (§ 19 c des Rahmenkollektivvertrages der Angestellten der Industrie)

( 9 Ob A 48/99 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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