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Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
1. Allgemeines
Mit der vorliegenden Novelle wird die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) nunmehr auch im Hinblick auf Urlaubsansprüche von entsandten Bauarbeitern umgesetzt.
Für den Urlaub der Bauarbeiter, der in mehreren EU-Mitgliedstaaten über Sozialkassen abgewickelt wird, erfordert die vollständige Umsetzung der Entsenderichtlinie (Entsende-RL) neben der Garantie des Naturalurlaubsanspruches gegen den Arbeitgeber zusätzlich auch die Einbeziehung des entsandten oder überlassenen Arbeitnehmers in das jeweilige Kassensystem. Die geltende österreichische Rechtslage sah bisher jedoch keine derartige Einbeziehung in das Urlaubskassenverfahren der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gemäß den Bestimmungen des BUAG vor.
Über die Umsetzung der Entsende-RL hinaus werden im Zuge der Verwirklichung des Projektes e-buak administrative Begleitmaßnahmen getroffen. Das Projekt e-buak soll eine Modernisierung bringen, indem z. B. die Abwicklung von Anträgen über Internetanwendungen erfolgen können soll. Als wesentliche Maßnahme auf gesetzlicher Ebene ist die ...