Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungspflicht "neuer" Selbständiger - verspäteter Leistungsbeginn verfassungswidrig
• Versicherungspflicht "neuer" Selbständiger - verspäteter Leistungsbeginn verfassungswidrig (§ 2 Abs. 1 Z 4, § 54 GSVG)
, ARD 5608/14/2005.
Dass Leistungsansprüche in der Krankenversicherung frühestens mit dem Tag der Anmeldung zustehen, obwohl die Beitragspflicht bereits rückwirkend mit dem Beginn jenes Kalenderjahres beginnt, in dem das Einkommen die Versicherungsgrenze überstiegen hat, ist verfassungswidrig.