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ASoK 3, März 2002, Seite 96

Arbeitskräfteüberlassung - Ende des Streits um die Ortsüblichkeit

Dr. Wolfgang Höfle

Arbeitskräfteüberlassung - Ende des Streits um die Ortsüblichkeit (AÜG)

ecolex 12/2001, 927 f.: Artikel von Wolfgang Mazal. ARD 5278/14/2002.

Der OGH bleibt in seinem Erkenntnis vom , 9 ObA 195/01 v bei seiner bisherigen Rechtsprechung. Für den Grundanspruch ist ein allfälliger KV des Überlassers maßgeblich, andernfalls das ortsübliche Entgelt, bei dessen Bemessung die Arbeitsmarktbedingungen am Sitz des Überlassers maßgeblich sind. Während der Überlassungsphase ist das Gehalt des Beschäftiger-KV zu zahlen bzw. der allenfalls höhere Grundanspruch.

Seit gibt es nun erstmals einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der Arbeitskräfteüberlassung. Dieser enthält u. a. Regelungen zu Bezahlung, Stehzeiten, Dienstreisen, Zulagen und Sonderzahlungen (siehe dazu den Beitrag von Wolfgang Adametz in diesem Heft).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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