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Änderung der Mustersatzung
• Änderung der Mustersatzung
SoSi 12/2001, 897, Amtliche Verlautbarung 152/2001.
Verbindliche Regelung, dass der Beitragsgrundlagennachweis bis spätestens Ende Februar des folgenden Kalenderjahres der Kasse vorzulegen ist. Die Beitragsgrundlagennachweise sind in Einzelfällen auf Verlangen der Kasse, im Insolvenzfall oder bei Auflösung des Betriebes des Dienstgebers spätestens binnen 14 Tagen vorzulegen.