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Unterhaltsvorschuss auch bei Auslandsaufenthalt von Kindern
Mit hat der EuGH festgestellt, dass Kinder geschiedener Eltern von dem Mitgliedsstaat, in dem der säumige unterhaltspflichtige Elternteil seinen Wohnsitz hat, auch dann Vorschüsse auf Unterhaltszahlungen erhalten können, wenn sie nicht in diesem Staat wohnen. Volltext des Urteils unter http://curia.eu.int