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ASoK 3, März 2002, Seite 87

Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat

Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat

Der EuGH stellt mit Urteil vom , Rs. C-28/00 im Fall einer Österreicherin, deren in Belgien zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei der Feststellung ihrer Versicherungszeiten in der Altersversicherung nicht angerechnet wurden, fest, dass die österreichische Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist.

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