Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat
Kindererziehungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat
Der EuGH stellt mit Urteil vom , Rs. C-28/00 im Fall einer Österreicherin, deren in Belgien zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei der Feststellung ihrer Versicherungszeiten in der Altersversicherung nicht angerechnet wurden, fest, dass die österreichische Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist.