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OGH: Dienstleistungen/Durchrechnungszeitraum
• Der Antrag, es werde festgestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten des Landes Niederösterreich bei der Abgeltung von Mehrarbeitsstunden der Beobachtungszeitraum einer Kalenderwoche zugrunde zu legen ist, wird abgewiesen. - (§§ 14a, 27 NÖ L-VBG)
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