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Neue Lehrberufe
Administrative Änderungen in der Lehrberufsliste
Durch die Änderung der Lehrberufsliste ergeben sich für einzelne Lehrberufe kasuistische Übergangsregelungen, deren Beachtung für Lehrbetriebe von Bedeutung ist. Neben gendergerechten Formulierungen und der Aufhebung einzelner Lehrberufe besteht nun auch die Möglichkeit, Lehrzeiten anzurechnen, die in Lehrberufen zurückgelegt wurden, die nicht aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) erlassen wurden. Die Änderungen sind in der Verordnung des BMWA, BGBl. II Nr. 187/2007, enthalten.
1. Neuerungen seit
Die nachfolgend dargestellten Änderungen der Lehrberufsliste sind mit in Kraft getreten:
1.1. Bautechnischer Zeichner
In der Lehrberufsliste wird die Bezeichnung für den Lehrberuf "Bautechnischer Zeichner" in die Bezeichnung "Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin" geändert und lauten die diesbezüglichen Bestimmungen wie folgt (es kommt hier zu einer gendergerechten Formulierung; es gilt daher folgende Formulierung und Anrechnung der Lehrzeiten):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lehrberuf | Lehrzeit in Jahren |
Bautechnischer Zeichner/ Bautechnische Zeichnerin | 3 |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verwandter Lehrberuf | Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf | |
Lehrjahr | Ausmaß | |
Karthograp... |