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2. Stabilitätsgesetz 2012 – pensionsversicherungsrechtlicher Teil
Regierungsvorlage zum 2. StabG 2012, 1685 BlgNR 24. GP.
Die Regierungsvorlage des pensionsversicherungsrechtlichen Teils des 2. StabG 2012 sieht sowohl beitrags- als auch leistungsrechtliche Änderungen vor.
Der beitragsrechtliche Teil enthält folgende Punkte:
2013 kommt es zu einer außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage: Die aktuelle, auf den Kalendertag entfallende Höchstbeitragsgrundlage von 141 Euro wird 2013 zusätzlich zur Vervielfachung mit der für dieses Jahr geltenden Aufwertungszahl um 3 Euro erhöht. Dies entspricht einer außertourlichen Anhebung um 90 Euro pro Monat. Diese Erhöhung betrifft nicht nur die Pensionsversicherungsbeiträge, sondern alle Sozialversicherungsbeiträge.
Ab 2013 beträgt der Beitragssatz zur GSVG-Pensionsversicherung 18,5 % (derzeit 17,5 %). Außerdem wird die Regelung über die schrittweise Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für die alten Selbständigen (bis 2015 sollte diese auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze sinken) mit Wirkung ab 2013 gestrichen. Die Mindestbeitragsgrundlage wird auf dem Niveau des Jahres 2012 (654,83 ...