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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO), BGBl. Nr. 609/1990, geändert wird (BGBl. II Nr. 405/ 2006) - Legalisierung ausländischer Pflegekräfte im Ausländerbeschäftigungsrecht
Mit Wirksamkeit zum hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eine Verordnung, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) geändert wird, zur Legalisierung der Tätigkeit von ausländischen Pflegekräften in Österreich erlassen. Über den Inhalt der Verordnung (noch als Begutachtungsentwurf) wurde bereits in der Oktober-Ausgabe der ASoK berichtet. Im Folgenden soll der Inhalt der Verordnung nochmals kurz dargestellt sowie auf Abweichungen zum Begutachtungsentwurf eingegangen werden. Nach der Verordnung gelten folgende Voraussetzungen für eine in Bezug auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) legale Tätigkeit von ausländischen Pflegekräften:
• Es muss sich um ausländische Arbeitskräfte handeln, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG);
• die Tätigkeit muss in der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten bestehen;
• Arbeitgeber der ausländischen Pflegekraft dürfen nur die zu pflegende Person, ihre Angehörigen bzw. eine inländische Pflege- oder Betreuungsinstitution sein;
• die zu pflegende Person muss Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) oder Pflegegeld nach den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer bzw. eine gleichartige Leistung im selben Ausmaß beziehen und
• die Beschäftigung der a...