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Dauer der Kündigungsentschädigung mit Tod des Arbeitnehmers begrenzt
• Dauer der Kündigungsentschädigung mit Tod des Arbeitnehmers begrenzt (§ 1162b ABGB; § 29 AngG)
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Die Kündigungsentschädigung ist ein vom hypothetischen Verlauf des weiteren Dienstverhältnisses abhängiger Schadenersatzanspruch. Künftige Entwicklungen müssen berücksichtigt werden, selbst wenn sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses nicht absehbar sind. Bei Tod des Arbeitnehmers gebührt daher für den restlichen Teil der fiktiven Kündigungsfrist keine Kündigungsentschädigung.