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OGH: Konkursantrag als Entlassungsgrund?
• 1. Beim Konkursantrag handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das grundsätzlich auch dem Arbeitnehmer als Gläubiger von Gehaltsforderungen offen steht.
S. 401• 2. Die Stellung des Konkursantrages an sich verwirklicht den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 dritter Fall AngG nicht, wenn die Handlung des Arbeitnehmers nicht pflichtwidrig und schuldhaft erfolgt ist. Dass der Konkursantrag dienstliche Interessen des Arbeitgebers berührt, macht ihn noch nicht pflichtwidrig. – (§ 27 Z 1 AngG, § 70 Abs. 1 KO)
( 9 Ob A 320/99 w)