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Kollektivvertragsrechtsfragen bei Ausgliederungen und Umstrukturierungen
• Kollektivvertragsrechtsfragen bei Ausgliederungen und Umstrukturierungen (§ 4 AVRAG, § 8 ArbVG)
ecolex 9/2000, 660 – 664: Artikel von Franz Schrank.
Einige Ergebnisse des Artikels: Kommt es im Zuge von Umstrukturierungen zu einem KV-Wechsel, ersetzt der ablösende KV den bisherigen zur Gänze (kein selektives Weitergelten des abgelösten KV). Die spezielle Mindestentgeltschutzklausel des § 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG ist eng auszulegen (zeitlich maximal für ein Jahr; keine Überstundenentgeltberechnungen; keine entgeltfernen Gegenleistungen, also z. B. nicht Jubiläumsgelder).