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ASoK 11, November 2000, Seite 391

Unternehmerwechsel und Abfertigungsrückstellung

Dr. Wolfgang Höfle

Unternehmerwechsel und Abfertigungsrückstellung (§ 14 EStG, § 3 AVRAG)

ÖStZ , Nr. 18, Artikel Nr. 902: Artikel von Andreas Damböck.

Die Abfertigungsrückstellung ist bei Betriebsübernahmen weiterzuführen (§ 14 Abs. 4 EStG). Da sich der Kaufpreis wegen der tatsächlich höher zu bewertenden Last häufig mehr reduziert als der Betrag der Rückstellung, ist der Unterschiedsbetrag als Passivposten anzusetzen. Der Autor kritisiert nicht diese Ansicht des BMF, hält aber eine gesetzliche Regelung für geboten.

In einer älteren Einzelerledigung hat das BMF gemeint, dass § 14 Abs. 3 EStG (Aufstockung über fünf Jahre) die Regelung des § 14 Abs. 4 EStG verdrängt. Damit wäre die Abfertigungsrückstellung niedriger anzusetzen, der Passivposten entsprechend höher. Steuerlich ergäbe sich lediglich die Auswirkung, dass zeitweilig eine niedrigere Deckungspflicht über Wertpapiere besteht. Der Autor ist jedoch der Meinung, dass die „Aufbauphase" nur für neue Dienstnehmer gilt, nicht für die „übertragenen".

Während das BMF die Wertpapierdeckung bereits in der ersten Schlussbilanz nach dem Übergang der Abfertigungsansprüche verlangt, hält der Autor die Deckung in der zweiten Schlussbilanz für ausreichend.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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