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Betriebsübergang – Ausgliederungen – legistische Schlussfolgerungen
Kompetenzrechtliche Konsequenzen
Durch das , Collino, wird die Aufmerksamkeit erneut auf den Themenkomplex Ausgliederung und Betriebsübergang gezogen. Im Folgenden werden ausgehend von diesem Urteil zu treffende legistische Maßnahmen erörtert.
1. Das EuGH-Urteil
Das Verfahren Rs. C-343/98 betraf die Ausgliederung der Telekom Italia, welche im Wesentlichen durch Gesetz angeordnet und durch das Dekret eines Ministers genehmigt wurde. Zusammengefasst hat der EuGH unter Hinweis auf seine bisher zu diesem Themenkomplex ergangene Rechtsprechung festgestellt, dass die Übertragung einer wirtschaftlichen Einheit, die keine hoheitlichen Tätigkeiten ausübt, weshalb diese Übertragung keine strukturelle Neuordnung der öffentlichen Verwaltung darstellt, in den sachlichen Anwendungsbereich der Betriebsübergangs-Richtlinie fällt. In den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen jedoch nur Personen, die nach nationalem Arbeitsrecht geschützt sind, gleich welche Tätigkeit sie ausüben, nicht jedoch öffentlich-rechtlich Bedienstete.
Mit diesem Urteil hat der EuGH seine Rechtsprechung fortgesetzt, die zur Änderung der Betriebsübergangs-Richtlinie 98/50/EG führte. Nach ihrem 5...