Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Karte, die Zugang zu mehreren touristischen Attraktionen gewährt, ist mehrwertsteuerlich als Mehrzweck-Gutschein einzustufen
In seinem Urteil vom , DSAB Destination Stockholm AB, C-637/20, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob bereits die Ausgabe einer Karte, die während eines begrenzten Zeitraums und bis zu einem bestimmten Wert das Recht auf Zugang zu rund 60 touristischen Attraktionen gewährt, der Mehrwertsteuer unterliegt oder ob erst die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen mehrwertsteuerpflichtig ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde.
DSAB Destination Stockholm AB (kurz: DSAB) ist das Unternehmen, das die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Karte für Touristen vertreibt, die die Stadt Stockholm besuchen. Diese Karte gibt ihrem Inhaber während eines begrenzten Zeitraums und bis zu einem bestimmten Wert das Recht auf Zugang zu rund 60 touristischen Attraktionen wie Sehenswürdigkeiten oder Museen. Ferner erhält man damit Zugang zu rund zehn Personenbeförderungsleistungen, etwa Rundfahrten mit den eigenen „Hop-on-hop-off“-Bussen und -Booten von DSAB sowie von anderen Dienstleistungserbringern angebotenen Sightseeing-Touren. Einige dieser Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 6 % bis 25 %, während andere von der Mehrwertsteue...