Abschnitt G Internationale Zollzusammenarbeit und zwischenstaatliche Amtshilfe
Unterabschnitt 4 Zollinformationssystem
§ 119c. Betrieb und Nutzung des Zollinformationssystems
Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:
1. Waren;
2. Transportmittel;
3. Unternehmen;
4. Personen;
5. Tendenzen bei Betrugspraktiken;
6. Verfügbarkeit von Sachkenntnis;
7. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren;
8. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.
Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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