zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
WGG § 26. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, BGBl. I Nr. 85/2019, gültig ab 01.08.2019

ARTIKEL I

§ 26. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern

Für Anstellungsverträge bei Bestellung von neuen Mitgliedern des Vorstands sowie von neuen Geschäftsführern gemeinnütziger Bauvereinigungen sind § 7 Abs. 1 Z 2 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, sowie die §§ 2 und 3 Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, in den jeweils geltenden Fassungen sinngemäß anzuwenden. Bestehende Anstellungsverträge können wahlweise unter Anwendung von §§ 25 und 26 in der aktuellen Fassung umgestellt werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
NAAAA-77415