V. ABSCHNITT Behörden und Verfahren
§ 23. In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz betreffend den Bau und den Betrieb von Aufzügen in Wien (Wiener Aufzugsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 12/1953, in der Fassung der Novelle LGBl. für Wien Nr. 91/2001, außer Kraft.
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