BO für Wien § 52. Ermäßigungen, LGBl. Nr. 11/1930, gültig ab 01.01.2014

5. Teil Anliegerleistungen

§ 52. Ermäßigungen

Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25% ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.

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