TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
VAG 2016 Anlage A Zu (§ 7 Abs. 4): Einteilung der Versicherungszweige, BGBl. I Nr. 34/2015, gültig ab 01.01.2016

14. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen

2. Abschnitt Schlussbestimmungen

Anlage A Zu (§ 7 Abs. 4): Einteilung der Versicherungszweige

1. Unfall

a) einmalige Leistungen

b) wiederkehrende Leistungen

c) kombinierte Leistungen

d) Personenbeförderung

2. Krankheit

a) Taggeld

b) Krankheitskosten

c) kombinierte Leistungen

3. Landfahrzeug-Kasko(ohne Schienenfahrzeuge)

Sämtliche Schäden an:

a) Landkraftfahrzeugen

b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb

4. Schienenfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen

5. Luftfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen

6. See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Kasko

Sämtliche Schäden an:

a) Flussschiffen

b) Binnenseeschiffen

c) Seeschiffen

7. Transportgüter

Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel

8. Feuer und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Z 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch

a) Feuer

b) Explosion

c) Sturm

d) andere Elementarschäden außer Sturm

e) Kernenergie

f) Bodensenkungen und Erdrutsch

9. Sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Z 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Z 8 erfasst sind

10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt

11. Luftfahrzeug-Haftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt

12. See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Haftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt

13. Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Z 10 bis 12 fallen

14. Kredit

a) allgemeine Zahlungsunfähigkeit

b) Ausfuhrkredit

c) Abzahlungsgeschäfte

d) Hypothekardarlehen

e) landwirtschaftliche Darlehen

15. Kaution

a) direkte Kaution

b) indirekte Kaution

16. Verschiedene finanzielle Verluste

a) Berufsrisiken

b) ungenügende Einkommen (allgemein)

c) Schlechtwetter

d) Gewinnausfall

e) laufende Unkosten allgemeiner Art

f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten

g) Wertverluste

h) Miet- oder Einkommensausfall

i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten

k) nichtkommerzielle Geldverluste

l) sonstige finanzielle Verluste

17. Rechtsschutz

18. Beistandsleistungen

zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden

19. Leben (soweit nicht unter den Z 20 bis 22 erfasst)

20. Heirats- und Geburtenversicherung

21. Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung

22. Tontinengeschäfte

23. Rückversicherung

a) Nicht-Lebensrückversicherung

b) Lebensrückversicherung

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-77338