8. Hauptstück Solvabilität
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
§ 192. Externe Modelle und Daten
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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