VAG 2016 § 192. Externe Modelle und Daten, BGBl. I Nr. 34/2015, gültig ab 01.01.2016

8. Hauptstück Solvabilität

5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells

§ 192. Externe Modelle und Daten

Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.

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