VAG 2016 § 184. Rückkehr zur Standardformel, BGBl. I Nr. 34/2015, gültig ab 01.01.2016

8. Hauptstück Solvabilität

5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells

§ 184. Rückkehr zur Standardformel

Nach der Genehmigung des internen Modells können Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausschließlich bei hinreichend gerechtfertigten Umständen mit Genehmigung der FMA zur Berechnung der gesamten oder eines Teils der Solvenzkapitalanforderung mit der Standardformel gemäß dem 4. Abschnitt zurückkehren.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-77338