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VAG 2016 § 156. Lagebericht und Konzernlagebericht, BGBl. I Nr. 34/2015, gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015

7. Hauptstück Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

4. Abschnitt Anhang und Lagebericht

§ 156. Lagebericht und Konzernlagebericht

(1) Im Lagebericht ist auch über

1. die Teile der Geschäftsgebarung, die gemäß § 109 auf ein anderes Unternehmen ausgelagert sind und

2. den Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des direkten Geschäfts und über den Einfluss des Ergebnisses des indirekten Geschäfts auf das Ergebnis des Geschäftsjahres

zu berichten.

(2) § 267 Abs. 4 UGB ist nicht anzuwenden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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