7. Hauptstück Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung
2. Abschnitt Gliederung und Ausweis
§ 144. Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz
(1) In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2) Aktiva:
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Entgeltlich erworbener Firmenwert
II. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
III. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
IV. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
3. Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen
4. Hypothekenforderungen
5. Vorauszahlungen auf Polizzen
6. Sonstige Ausleihungen
7. Guthaben bei Kreditinstituten,
8. Andere Kapitalanlagen
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
C. Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer
2. an Versicherungsvermittler
3. an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Eingeforderte ausstehende Einlagen
IV. Sonstige Forderungen
E. Anteilige Zinsen und Mieten
F. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
III. Andere Vermögensgegenstände
G. Verrechnungsposten mit der Zentrale
H. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Aktive latente Steuern
J. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
K. Aktiva, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
L. Aktiva, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
M. Aktiva, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)
(3) Passiva:
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
1. Nennbetrag
davon eigene Anteile
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
II. Dotationskapital
III. Kapitalrücklagen
1. gebundene
2. nicht gebundene
IV. Gewinnrücklagen
1. Sicherheitsrücklage
2. Gesetzliche Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB
3. Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
4. Freie Rücklagen
V. Risikorücklage
VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust, davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
VII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (gilt nur für die Konzernbilanz)
B. Nachrangige Verbindlichkeiten
C. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 UGB (gilt nur für die Konzernbilanz)
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Prämienüberträge
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
II. Deckungsrückstellung
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
V. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
VI. Schwankungsrückstellung
VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Gesamtrechnung
2. Anteil der Rückversicherer
E. Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung
I. Gesamtrechnung
II. Anteil der Rückversicherer
F. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen
II. Rückstellungen für Pensionen
III. Steuerrückstellungen
IV. Rückstellungen für passive latente Steuern
V. Sonstige Rückstellungen
G. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
H. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer
2. an Versicherungsvermittler
3. an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
V. Andere Verbindlichkeiten
I. Verrechnungsposten mit der Zentrale
J. Rechnungsabgrenzungsposten
K. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzugsposten, die von Kreditinstituten stammen (bei Anwendung des § 145)
L. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften stammen (bei Anwendung des § 145)
M. Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die von sonstigen anderen Unternehmen stammen (bei Anwendung des § 145)
(4) § 224 UGB ist nicht anzuwenden.
(Anm.: Abs. 5 bis 9 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2015)
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