5. Hauptstück Governance
1. Abschnitt Allgemeine Anforderungen
§ 106. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens ist für die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften und der anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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