E-Rechnung-UStV § 2., BGBl. II Nr. 516/2012, gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2012

§ 2.

Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch

1. eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung;

2. eine über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung.

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