UmwG § 4. Firmenfortführung, BGBl. I Nr. 120/2005, gültig ab 01.01.2007
§ 4. Firmenfortführung
Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.
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