UbG § 40. Allgemeines, BGBl. I Nr. 147/2022, gültig ab 01.07.2023
10. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger§ 40. Allgemeines
Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, sind auf die Unterbringung Minderjähriger die bisherigen Abschnitte anzuwenden
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