TNG 2011 § 13. Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge, BGBl. I Nr. 8/2011, gültig ab 23.02.2011
4. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag
§ 13. Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
Tritt der Verbraucher gemäß § 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
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