Stmk. WFG 1993 § 53a. Gemeinschaftsrecht, LGBl. Nr. 81/2009, gültig ab 10.09.2009

§ 35. V. Hauptstück Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen

VIII. Hauptstück Schlußbestimmungen

§ 53a. Gemeinschaftsrecht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom , S. 77, umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2000, LGBl. Nr. 17/2006, LGBl. Nr. 81/2009

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