Stmk. WFG 1993 § 37. Art der Förderung, LGBl. Nr. 25/1993, gültig von 08.04.1993 bis 24.07.2024

§ 35. V. Hauptstück Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen

§ 37. Art der Förderung

Die Förderung kann bestehen:

1. in der Gewährung von Zinsenzuschüssen,

2. in der Übernahme der Bürgschaft.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
NAAAA-77198