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Stmk. WFG 1993 § 37. Art der Förderung, LGBl. Nr. 80/2024, gültig ab 25.07.2024

V. Hauptstück Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen

§ 37. Art der Förderung

Die Förderung kann bestehen:

1. in der Gewährung von Zinsenzuschüssen,

2. in der Übernahme der Bürgschaft,

3. in der Gewährung von Förderungsbeiträgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2024

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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