Stmk. WFG 1993 § 37. Art der Förderung, LGBl. Nr. 80/2024, gültig ab 25.07.2024
V. Hauptstück Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen
§ 37. Art der Förderung
Die Förderung kann bestehen:
1. in der Gewährung von Zinsenzuschüssen,
2. in der Übernahme der Bürgschaft,
3. in der Gewährung von Förderungsbeiträgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2024
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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