Drittes Hauptstück Organe der Stadt
IV. Abschnitt Stadtsenat
§ 26. § 26 Zusammensetzung
Der Stadtsenat besteht aus 9 Mitgliedern. Er setzt sich aus dem Bürgermeister, dem Bürgermeisterstellvertreter und den Stadträten zusammen. Mitglieder des Stadtsenates können auch Personen sein, die nicht dem Gemeinderat angehören, jedoch in den Gemeinderat wählbar sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991
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