Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 / Link / nur Achtes Hauptstück (§§ 100 und 101 des Statutes) abdrucken § 113. Inkrafttreten von Novellen, LGBl. Nr. 118/2021, gültig von 17.12.2021 bis 05.02.2024

Zehntes Hauptstück Schlußbestimmungen

§ 113. Inkrafttreten von Novellen

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012 sind in Kraft getreten

1. § 15 Abs. 1 und 2 mit und sind erstmals bei der dem Inkrafttreten folgenden Wahl des Gemeinderates anzuwenden. Bis zur Konstituierung dieses neugewählten Gemeinderates besteht der Gemeinderat weiterhin aus 56 Mitgliedern;

2. § 26 erster Satz, § 27 Abs. 3 erster und vierter Satz, § 64 Abs. 3 und § 98 Abs. 6 Z 1 mit Beginn der der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Funktionsperiode des Gemeinderates. Dieser Zeitpunkt ist von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister im Amtsblatt der Stadt Graz kundzumachen.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2013 sind in Kraft getreten

1. § 14 Abs. 1 Z 5, des § 32 Abs. 2 und 6, § 41 Abs. 2 Z 9 und Abs. 4, § 43 Abs. 2 und 3, § 45 Abs. 2 Z 4, § 50 Abs. 1 zweiter Satz, § 82 Abs. 1a, die §§ 82a und § 91 Abs. 3 und 4, § 99 Abs. 3 Z 4 und Abs. 7 Z 4 und die §§ 110 und 111a Abs. 2 mit :

2. § 48 Abs. 3 und § 100 mit ; gleichzeitig sind § 14 Abs. 1 Z 6, Drittes Hauptstück Va. Abschnitt und Fünftes Hauptstück IVa. Abschnitt außer Kraft getreten.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2014 sind in Kraft getreten das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 13a, § 13a Abs. 1, § 13j Abs. 3, § 13l Abs. 2, die §§ 13p und 13r Abs. 5, § 32 Abs. 2, § 44a, § 48 Abs. 1, § 63 Abs. 5, § 68 Abs. 2 letzter Satz, § 96 Abs. 6, § 100 Abs. 2, § 111a Abs. 2 und § 115 mit ; gleichzeitig sind § 63 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und § 63 Abs. 2 letzter Satz außer Kraft getreten.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 45/2016 ist § 39d Abs. 10 mit in Kraft getreten.

(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2019 treten

1. das Inhaltsverzeichnis lit. a, b, h bis j, v bis z und aa, § 13 Abs. 1a, § 21 Abs. 8, § 27 Abs. 1, § 33 Abs. 2, § 35 Abs. 1 und 3, § 36, § 41a, § 41b, § 42 Abs. 1 letzter Satz, § 43 Abs. 3, § 45 Abs. 2 Z 2, 4, 4a, 5, 7 bis 12, 14 und 21 und Abs. 3, § 50 Abs. 3 und 4, § 56 Abs. 5 und 6 Z 4, § 59, § 65, § 67a Abs. 4, § 71 Abs. 1 und 3, § 82, § 82a, § 85, § 86, § 87, § 91 Abs. 3 und 4, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes III. Abschnitt, § 97, § 98, § 99, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes V. Abschnitt, § 99h, § 99i, § 100, § 101 Abs. 1, 3 und 7, § 108 Abs. 5, § 111a Abs. 2 und 3 sowie § 111b mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft; gleichzeitig treten § 45 Abs. 2 Z 20 und 22 und Abs. 4 sowie § 71 Abs. 4, § 114, § 115, § 116 und § 117 außer Kraft.

2. die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses lit. c bis g und k bis u, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes, § 78, § 79 erster Satz, § 80, § 81, § 83, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes II. Abschnitt, § 88, § 88a, § 89, § 90, die Überschrift des § 91, § 91 Abs. 1, § 92, § 93, § 94, § 95, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes IIa. Abschnitt, § 95a, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes IIb. Abschnitt, § 96 und § 96a treten mit in Kraft und sind erstmals für das Haushaltsjahr 2020 (Finanzjahr 2020) anzuwenden.

3. Die Einträge im Inhaltsverzeichnis zur Überschrift des Siebenten Hauptstückes, zu § 78, § 80, § 81, § 83, zum Siebenten Hauptstück II. Abschnitt, zu § 88, § 90, § 92 und § 95 sowie die Überschrift des Siebenten Hauptstückes, § 78, § 79 erster Satz, § 80, § 81, § 83, die Überschrift des Siebenten Hauptstückes II. Abschnitt, § 88, § 90, § 91 Abs. 1, § 92, § 93, § 94, § 95 und § 96 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2016 sind für das Haushaltsjahr 2019 bis zu dessen Abschluss weiterhin anzuwenden und treten mit außer Kraft.

4. § 41 Abs. 2 Z 22 tritt mit in Kraft.

(6) Artikel I in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft.

(7) Artikel II in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit in Kraft.

(8) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 114/2020 treten in Kraft:

1. die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, § 51 Abs. 1 und § 51a mit und § 51 Abs. 1, § 51a und soweit es die Änderung des Inhaltsverzeichnisses lit. a betrifft, mit Ablauf des außer Kraft. Mit treten das Inhaltsverzeichnis und § 51 Abs. 1 in der Fassung LGBl. Nr. 97/2019 wieder in Kraft;

2. § 83a mit und die Änderung des Inhaltsverzeichnisses lit. b sowie § 83a mit Ablauf des außer Kraft.

(9) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 118/2021 treten das Inhaltsverzeichnis, § 51 Abs. 1 und § 51a mit dem Tag der Kundmachung, das ist der , in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Mit treten das Inhaltsverzeichnis und § 51 Abs. 1 in der Fassung LGBl. Nr. 97/2019 wieder in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012, LGBl. Nr. 97/2019, LGBl. Nr. 34/2020, LGBl. Nr. 114/2020, LGBl. Nr. 118/2021

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
OAAAA-77189