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Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 § 109. Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, LGBl. Nr. 130/1967, gültig von 06.12.1967 bis 15.06.2010

Neuntes Hauptstück Aufsicht des Landes und Schutz der Selbstverwaltung

§ 109. Verfahren vor der Aufsichtsbehörde

Für das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde, ausgenommen jenes nach § 106, finden ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Bestimmungen des AVG.1950 Anwendung.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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