Bebauungsdichteverordnung 1993 § 8. Inkrafttreten von Novellen, LGBl. Nr. 58/2011, gültig ab 09.07.2011

§ 8. Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Anfügung des § 3 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/1994 ist mit in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 2,§ 3 Abs. 1, die Aufhebung des § 3 Abs. 3 und die Einfügung des § 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 61/2003 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.

(3) Die Änderung des § 1 Abs. 3 und des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2003, LGBl. Nr. 58/2011

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