BauTG 2015 § 30. Blitzschutz, LGBl Nr 1/2016, gültig ab 01.07.2016
2. Abschnitt Allgemeine bautechnische Bestimmungen
4. Unterabschnitt Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit
§ 30. Blitzschutz
Bauliche Anlagen müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe, Bauweise oder ihres Verwendungszweckes durch Blitzschlag gefährdet sind.
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