1. Abschnitt Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge
§ 4. Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge stellt eine Außenprüfung gemäß § 147 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, dar und umfasst
1. die Lohnsteuerprüfung gemäß § 86 EStG 1988,
2. und
3. die Kommunalsteuerprüfung gemäß § 14 des Kommunalsteuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993.
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