PLABG § 13. Verweise auf andere Bundesgesetze, BGBl. I Nr. 54/2020, gültig ab 01.07.2020
5. Abschnitt Schlussbestimmungen§ 13. Verweise auf andere Bundesgesetze
Wenn in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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