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PLABG § 3. Aufgaben, BGBl. I Nr. 54/2020, gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022

1. Abschnitt Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge

§ 3. Aufgaben

Dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge obliegt im Auftrag des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes

1. die Durchführung der Prüfung lohnabhäng iger Abgaben und Beiträge (§ 4);

2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben

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