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PLABG § 3. Aufgaben, BGBl. I Nr. 104/2019, gültig von 01.07.2020 bis 30.06.2020

1. Abschnitt Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge

§ 3. Aufgaben

Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge obliegt

1. die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (§ 4) im Auftrag des Finanzamtes;

2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 und 2.

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