PLABG § 3. Aufgaben, BGBl. I Nr. 104/2019, gültig von 01.07.2020 bis 30.06.2020
1. Abschnitt Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge
§ 3. Aufgaben
Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge obliegt
1. die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (§ 4) im Auftrag des Finanzamtes;
2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 und 2.
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