1. Abschnitt Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge
§ 3. Aufgaben
Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge obliegt
1. die Durchführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (§ 4) im Auftrag des Finanzamtes der Betriebsstätte des Arbeitgebers (§ 81 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988);
2. die Durchführung von allgemeinen Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 und 2.
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