PLABG § 24. Verweise auf andere Bundesgesetze, BGBl. I Nr. 98/2018, gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2020
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 24. Verweise auf andere Bundesgesetze
Wenn in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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